In diesem Jahr werden in der Landeskirche Sachsens die Kirchenvorstände neu gebildet. In unserer Gemeinde werden acht Kirchvorsteher gewählt und drei berufen. Die Wahl findet am 14. September in der Rähnitzer Kirche (Feierhalle) im Anschluss an den Gottesdienst bis 12.00 Uhr statt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl sein Wahlrecht ausüben. In diesem Fall muss bis zum 9. September im Pfarramt ein Wahlschein beantragt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen, die finanziellen Lasten der Landeskirche und der Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie dazu verpflichtet sind, und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist. Die Wählerliste wird vom 23. Juni bis 10. Juli im Pfarramt Wilschdorf ausgelegt. Einsprüche können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis 17. August schriftlich an den Kirchenvorstand gerichtet werden.
Wer kann als Kirchvorsteherin / Kirchvorsteher vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 68. Lebensjahr nicht überschritten haben. Es sollen aktive Kirchgemeinde-glieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen und eine christliche Lebensführung praktizieren. Von ihnen wird erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde unterschrieben sein und bis zum 3. August im Pfarramt Wilschdorf eingereicht werden (Vordrucke gibt es ebenfalls im Pfarramt).
Weitere Informationen (einschließlich des bei der Amtseinführung zu sprechenden Gelöbnisses) finden Sie in einem Faltblatt im Downloadbereich der Internetseite: www.christophorus-dresden.de