Kirche und Geld
Seit Anfang dieses Jahres sind Banken und Sparkassen gesetzlich dazu verpflichtet, Kirchensteuer auf Kapitalerträge vor der Auszahlung abzuziehen und abzuführen. Dabei handelt es sich nicht um eine höhere oder gar neue Kirchensteuer, denn Kapitalerträge waren auch bisher schon kirchensteuerpflichtig. Vielmehr ist dies lediglich eine durch staatliches Recht vorgegebene Verfahrensvereinfachung. Wie bisher gilt auch weiterhin ein Freibetrag für Alleinstehende i. H. v. 801 € und für Verheiratete i. H. v. 1602 €.
Die Banken und Sparkassen fragen einmal im Jahr die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer diese Automatisierung für die Kirchensteuer nicht will, kann einen Sperrvermerk setzen lassen (www.formulare-bfinv.de) und muss dann – wie bisher – in der Einkommensteuererklärung die nicht befreiten Zinserträge gegenüber seinem Finanzamt erklären.