Entsorgung verunreinigter Grünschnitt

Ab dem 2. Mai 2017 wurden deutlich die Regelungen bei der Entsorgung der Grünabfälle verschärft.
Im Container falsch entsorgte verschiedenste Kunststoff- und Schaumstoffteile werden beim Schreddern aufgerissen, so dass die komplette Charge nicht mehr als kompostierbar eingestuft werden kann. Der gesamte Container muss dann als gemischter Bau- und Abbruchabfall entsorgt werden. Die Kosten dafür steigen so
auf das 5-fache an.
Wir appellieren an Ihr Verständnis und benötigen Ihre Mitwirkung. Sie können dazu beitragen die Entsorgungskosten und somit auch die Friedhofsunterhaltungsgebühr so gering wie möglich zu halten:
Sortieren Sie bitte die Abfälle getrennt in die dafür vorgesehenen beschrifteten Behälter.
Die Friedhofsverwaltung

Dieser Artikel wurde verfasst in der Kategorie Allgemein, Information. Link zur Seite.

Kommentieren nicht mehr möglich