Die Ereignisse überschlagen sich, angesichts der Allgemeinverfügung, die ab 21.3.2020, 0.00 Uhr gilt, werden wir auch die Kirchen zur Gottesdienstzeit nicht öffnen.
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Die Ereignisse überschlagen sich, angesichts der Allgemeinverfügung, die ab 21.3.2020, 0.00 Uhr gilt, werden wir auch die Kirchen zur Gottesdienstzeit nicht öffnen.