Informationen zur Kirchenvorstandswahl am 13. September 2026
Wie setzt sich der neue Kirchenvorstand zusammen?
Der Kirchenvorstand des Kirchspiels Heidebogen wird aus 16 Mitgliedern plus den als „geborene“ Mitglieder geltenden Pfarrpersonen gebildet. Von allen Wahlberechtigten sind zwei Vertreter/-innen je Kirchspielgemeinde zu wählen. Darüber hinaus sieht das Ortsgesetz zwei Plätze vor, die in der konstituierenden Sitzung des neuen Kirchenvorstandes durch Berufung besetzt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindemitglieder des Kirchspiels Heidebogen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und in den Wählerlisten verzeichnet sind.
Was sind Wählerlisten?
In den Wählerlisten sind alle wahlberechtigten Personen unserer Kirchgemeinde verzeichnet. Die Wählerlisten werden vom 29. Juni bis 6. September 2026 im Gemeindebüro Wilschdorf zur Einsicht ausgelegt und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Wählerliste sind bis 16. August 2026 möglich und können schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand eingelegt werden.
Wer darf als Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden/ kandidieren?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die finanziellen Lasten der Landeskirche und unseres Kirchspiels mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Die Kandidierenden sollen aktive Kirchgemeindemitglieder sein, die Kindertaufe nicht prinzipiell ablehnen, erkennbar um ein Leben nach christlichen Maßstäben bemüht sein und bereit sein, die schriftliche Erklärung zum Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen. Von den Kandidierenden wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unseres Kirchspiels zu stellen.
Wie gelangt man auf die Kandidierendenliste?
Wahlvorschläge für Kandidierende müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben werden. Formulare sind in den Pfarrämtern erhältlich. Vorschläge können bis zum 2. August 2026 eingereicht werden, besser jedoch bis zum Beginn der Sommerferien am 3. Juli 2026. Die Liste wird ab dem 9. August bekanntgegeben (Auslage im Gemeindebüro). Es besteht dann für eine Woche die Möglichkeit, beim Kirchenvorstand Einspruch zu erheben gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidatinnen oder Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten. Eine Vorstellung aller Kandidierenden erfolgt nach Ablauf der Einspruchsfrist durch einen in unseren Kirchen und im Gemeindebüro ausgelegten Flyer. Davon unbenommen besteht die Möglichkeit, die Kandidierenden persönlich anzusprechen.
Wie erfolgt die Wahl der Kirchgemeindevertretungen?
Die Mitglieder der Kirchgemeindevertretungen (KGV) werden nicht gewählt, sondern nach Bildung des neuen Kirchenvorstands von diesem berufen.
Um den Kirchenvorstand bei der Berufung zu unterstützen und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, wählbare Gemeindeglieder zur Berufung vorzuschlagen, wird es Vorschlagslisten geben, auf denen Wahlberechtigte, ähnlich einer Wahl, je nach Anzahl der zu vergebenden Sitze votieren können. Die entsprechenden Informationen werden auf den Listen noch einmal kompakt und verständlich zu finden sein.
Wir suchen auch für die Kirchgemeindevertretung weiterhin motivierte Gemeindeglieder. Melden Sie sich gern im Gemeindebüro oder bei Pfarrer Schade.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahl für unsere Kirchgemeinde findet am 13. September im Pfarrhaus Wilschdorf statt. Das Wahllokal ist von 10 bis 11 Uhr und von 12 bis 13 Uhr geöffnet.
Briefwahl
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den Briefwahlschein bis spätestens zum 8. September 2026 mündlich oder schriftlich bei der Kirchspielverwaltung in Klotzsche beantragen.
Weitere Informationen zur Wahl,
Auszählung der Stimmen, Bekanntgabe des Ergebnisses, Termin und Ort der Einführung etc. erfolgen im nächsten Gemeindebrief
